über Umwege ist die Gewinnung von weitreichenden Informationen auch durch private Akteure bereits gängige Praxis. Der Privacy-Aktivist Richard Smith beschreibt die gängigen Taktiken anhand der Methoden der Werbefirma DoubleClick, die umfassend mit manchen Suchmaschinen zusammenarbeitet: anhand der eingegebenen Suchbegriffe werden Nutzer profiliert und ihre Interessensgebiete ausgewertet. Mittels Cookies - kleinen Textdateien, die auf der heimischen Festplatte angelegt werden - werden die User identifiziert. Diese Bündelung von Wissen über den Nutzer kann nun genutzt werden, um zielgruppenorientiert Werbung einzublenden. Der Benutzer ist dabei noch anonym, d.h. es ist für einen unbekannten Menschen bekannt, was er für Interessen besitzt und es besteht die Möglichkeit, diesen wieder zu identifizieren, wenn er wieder online ist. über Verlosungen, Wettbewerbe oder Online-Einkauf auf Partnerseiten werden jedoch die persönlichen Angaben gesammelt, die dann von DoubleClick mit den Daten aus der Profilerstellung zusammengeführt wurden.246 Prinzipiell ist somit über das Netz im Vergleich zu beispielsweise dem Fernsehen eine weitaus direktere Observierung der NutzerInnen möglich. Diese Bidirektionalität liegt natürlich in der Struktur des Internet selbst begründet, dass sie letztendlich vorherrschend in eine Richtung eingesetzt wird, schafft die neue Unterscheidung zwischen Beobachtern und Beobachteten. Typisch für die Einseitigkeit ist, dass der User gewöhnlich mit dem Angeben personenbezogener Daten - beispielsweise dem Abonnieren eines Email-Newsletters oder dem Online-Einkauf - keine Kontrolle mehr über das weitere Schicksal der Daten behält. Ebenso wird das Vermeiden der Angabe persönlicher Daten immer schwieriger - so ist es für den ,Normalnutzer' nicht mehr nachvollziehbar, wo er eventuell durch das reine Email-Lesen über eingebaute unsichtbare Grafiken in Werbeemails Aufschluss über sein Werbeleseverhalten vermittelt, oder ob eine Webseite übermittelte persönliche Daten automatisch weitergibt. Inwieweit Kundendatenbanken von Pleitefirmen zur Konkursmasse gehören und verkauft werden dürfen, ist ebenfalls rechtlich nicht überall gesichert: schon allein die unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen vereiteln hier die Versuche der Herstellung genereller Sicherheiten.247